Keine Religion kann als solche zu Deutschland gehören, weil „Deutschland“ ein Begriff aus einer für diese Assoziation ganz unpassenden Kategorie ist. Einzelne Religionen gehören ja auch nicht ins Grundgesetz der BRD. Dass diese einen Gottesbezug aufweist, ist richtig und gut so, aber das ist zugleich auch die Grenze, nämlich das Äußerste in einem Verfassungstext über Religion sinnvoll Sagbare. Die Formulierung, in der die Frage landläufig und derzeit so erhitzt debattiert wird – „Gehört Religion XY zu Deutschland?“ – ist mithin so unsinnig, als würde man etwa fragen: „Gehört der FC Bayern in die Nationalhymne?“ Natürlich nicht! Und diese Auffassung dürften sicherlich auch alle FC-Bayern-Fans vertreten, die ihres Geistes mächtig sind.
Religionen sollen, so politisch sie auf ihre Weise auch sind oder sein können oder sogar sein sollten, außerhalb des im engeren Sinne Politischen stehen (für die Religiösen stehen sie oberhalb davon, für die Nichtreligiösen schlicht außerhalb) und die Sphäre des Politischen von dort her unterstützen. Das meint unser Grundgesetz, das meint das berühmte „Böckenförde-Diktum“ („Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann“), das meint „Vorrang der Gesellschaft vor dem Staat“. „Deutschland“ bezeichnet einen Staat, und zu diesem als solchem gehört weder der Islam noch das Christentum. Ein „Populist“ ist nicht der, der auf die fragliche Frage diese oder jene bestimmte Antwort gibt, sondern jeder, der es nicht klar zurückweist, sie in dieser falschen Form überhaupt zu stellen.