Der heilige Augustinus hat nie gebeichtet.
Jahrhundertelang konnte man nur ein einziges Mal im Leben die kirchliche Rekonziliation empfangen, und die heiligen Bischöfe Galliens predigten, Buße zu tun, aber erst auf dem Sterbebett zu beichten. Manche alten Konzilien warnten davor, einem jungen Menschen in Lebensgefahr das Sakrament der Versöhnung (wie wir es heute nennen) zu spenden, weil die lebenslänglichen Bußpflichten im Falle seines Überlebens ihn überfordern könnten.
Im 11. und 12. und bis ins 13. Jahrhundert lehrten alle Theologen, dass dieses Sakrament nicht die Schuld vor Gott tilge, sondern andere, sekundärere Wirkungen habe. Noch für Thomas von Aquin war es selbstverständlich, dass der Beichtende durch die Reue bereits gerechtfertigt sein musste, ehe er das entsprechende Sakrament begehrte.
Erst im 13. Jahrhundert kommt die Unterscheidung auf zwischen „vollkommener Reue“, die aus dem Bewusstsein heraus erfolgt, durch die Sünde Gott beleidigt zu haben, und „unvollkommener Reue“ aus Angst vor zeitlicher oder ewiger Strafe, und mit ihr die indikative Absolutionsformel „Ego te absolvo“, vor der die „unvollkommene Reue“ genügt. So lehrt es Thomas von Aquin. Bis dahin lautete die Absolutionsformel „Misereatur tibi omnipotens Deus et dimissis peccatis tuis perducat te ad vitam aeternam – Der allmächtige Gott erbarme sich deiner, er lasse dir die Sünden nach und führe dich zum ewigen Leben“ – und das war selbstverständlich nur unter der Voraussetzung „vollkommener Reue“ möglich. So lehrte es noch Thomas’ Zeitgenosse Bonaventura – bei dem das „Ego te absolvo“ nur die konkrete Strafe für die Sünde erlässt, nicht die Schuld selbst.
Unter dem vorherrschenden Einfluss von Thomas von Aquin wurde die jährliche vorösterliche Pflichtbeichte für denjenigen, der keine Todsünde begangen hat, kirchendisziplinarisch faktisch abgeschafft. (Dies wird lediglich amtskirchlicherseits nie klar kommuniziert.)
Bis ins hohe Mittelalter herrschte die Ansicht, dass man im Notfall auch vor einem Laien beichten müsse. Noch Ignatius von Loyola hat sich daran gehalten.
(siehe: Karl Rahner, „Beichtprobleme“, 1954)