Böhmermann vs. Erdogan

Böhmermann sagt mit Absicht, was man nicht sagen darf, als Beispiel dafür, was man nicht sagen darf: Provokation von ganz durchschnittlicher Machart jeder Pubertät. Noch erschütternder als die Frage, wer im Fernsehen sehen will, was er sich in jedem Hinterhof reinziehen kann, ist die Frage, weshalb unser gegenwärtiger Gesellschaftszustand grundsätzlich so seltsam beeinträchtigt ist in seiner Fähigkeit, auf Pubertät pädagogisch angemessen zu reagieren. Vor allem aber: Wie kann so etwas in einem öffentlich-rechtlichen Fernsehen ungehindert über die Welle gehen? Bevor Böhmermann bestraft wird, sollte der betreffende Sender bestraft werden, weil er einen geistig Minderjährigen nicht angemessen beaufsichtigt hat. Alle anderen Aspekte der Frage sind nebensächlich. Die persönliche Psychologie von Herrn Erdogan geht uns nichts an und kann uns gleichgültig sein. Wenn er strafrechtliche Ansprüche hat, werden unsere Juristen das schon feststellen.

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