Aktuell möchte ein gesellschaftliches Bündnis „Kinderrechte“ ins deutsche Grundgesetz schreiben, und ein dagegenstehendes gesellschaftliches Bündnis möchte das verhindern. Darüber habe ich in den letzten Tagen intensive Diskussionen geführt.
Um es gleich vorweg zu sagen: Ich selbst habe mit klarer Entschlossenheit die Petition gegen die angestrebte Grundgesetzänderung unterschrieben.
Repräsentativ für die Befürworter dieser geplanten Verfassungsänderung ist der folgende Text auf der Internetseite von UNICEF: „Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), die den Status eines Bundesgesetzes hat, sowie die EU-Grundrechtecharta formulieren das Kindeswohlprinzip und die Beteiligungsrechte klar und stark.“ Na also. Dann aber fährt der Text fort: „Daran sollte sich auch ein deutscher Verfassungstext orientieren.“ Warum? Die UNICEF-Resolution erklärt: „Insbesondere für das Kindeswohlprinzip, das im Artikel 3 der UN-KRK geregelt ist, und das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung halten wir die vorliegenden Formulierungen für nicht weitreichend genug. Wir sprechen uns für eine Formulierung aus, die sowohl die Gesetzgebung und Rechtsprechung des Bundes und der Länder als auch die Verwaltungspraxis im Sinne der ‚besten Kinderinteressen‘ nachhaltig beeinflusst und damit die Lebenssituation der Kinder vor Ort konkret positiv verändert. Wir dringen darauf, das Kindeswohlprinzip und das Beteiligungsrecht von Kindern und Jugendlichen grundgesetzlich ausreichend im Sinne der UN-KRK abzusichern. Mit der Verankerung dieser beiden sich ergänzenden Prinzipien kann dem Anspruch einer ernsthaften Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention entsprochen und dem aktuellen Umsetzungs- und Anwendungsdefizit der Kinderrechtskonvention in Deutschland entgegengewirkt werden. (…)“ Für mich ist das eine völlig schwammige Begründung. Dann beeilt sich der Text zu sagen: „Starke Kinderrechte richten sich nicht gegen Eltern oder gegen andere Erwachsene. Sie helfen vielmehr, die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft zu sichern. Kinderfreundliche Kommunen, die den Bedürfnissen, Interessen und Rechten der nachwachsenden Generation gerecht werden, sind – so unsere Erfahrung – lebenswertere Kommunen für die gesamte Bevölkerung.“ Das ist doch Blabla – politische Argumentation: null; juristische Argumentation: null. Nichts als eindimensionaler Lobbyismus – sorry, überzeugt mich nicht im geringsten.
Die Befürchtung der Gegner einer „Pro-explizite-Kinderrechte“-Verfassungsänderung ist, dass durch diese Gesetzesänderung dem Staat letztlich die Möglichkeit gegeben werden soll, stärker institutionell in die Familien einzugreifen. Jeder muss selbst wissen, ob er das gut findet. Ich finde es alarmierend.
Aus dem „Demo-für-alle“-Lager wird in die Auseinandersetzung häufig der Hinweis auf den aktuellen norwegischen „Barnevernet“-Skandal eingebracht. „Barnevernet“ ist der offensichtlich aus dem Ruder gelaufene, exzessiv agierende behördliche Jugendschutz in Norwegen, der teilweise aus nichtigen und unbelegten Gründen Kinder ihren Eltern wegnimmt, ohne mit den Familien überhaupt Gespräche zu führen, wobei das System auch haltlosen Denunziationen Tür und Tor öffnet. Anfangs hielt ich das für eine Verschwörungstheorie, aber auch viele unbezweifelbar seriöse internationale Medien haben inzwischen bereits wiederholt kritisch über das Thema berichtet. Ich werde am Schluss noch eine aufschlussreiche Bemerkung über meine Interpretation des Phänomens „Barnevernet“ anfügen; einstweilen möchte ich aber nüchtern und pragmatisch auf die reale Situation in Deutschland fokussieren:
Sämtliche Kinderrechte sind durch das bisherige deutsche Grundgesetz längst ausreichend geschützt. Das betonen alle seriösen Juristen, die man in dieser Angelegenheit befragt. Wenn aber unsere kompetenten und glaubwürdigen Rechtsfachleute und Rechtspraktiker nahezu durch die Bank versichern, dass die von einigen angestrebte Gesetzesänderung für den tatsächlichen Schutz der Kinder praktisch-juristisch unnötig ist, dann muss man sich schon skeptisch fragen, wozu diese legislative Kampagne eigentlich wirklich dienen soll.
Änderungen der höchsten Gesetzesebene sind immer eine sehr heikle Sache, weil eine Argumentation mit dieser Ebene alle anderen Gesetze übertrumpft. Die konkrete Sorge vor einem zu starken Staat ist hier keineswegs unberechtigt oder übertrieben. Denn auch hierzulande gibt es mit einem vitalen politischen Willen bewehrte handfeste politische Interessen, denen starke Elternrechte im Weg stehen. Bestimmte umstrittene schulische Lehrinhalte, Freiwilligkeit des Kindergartens, freie Impfentscheidung und freie Therapiewahl sind Stichworte, die die Sorte aktueller politischer Themen umreißen, um die es dabei geht. Das norwegische Jugendamts-Problem bezeichnet also keineswegs den einzigen und wohl nicht einmal den entscheidenden heiklen Punkt, der sich an einem durch konstitutionell verankerte Kinderrechte gestärkten und „über-stärkten“ Staat auftun würde.
Wann immer der Staat sich in das gesellschaftliche Subsystem Familie einzumischen versucht, geht es dabei keineswegs wirklich immer nur in erster Linie um das Wohl der Kinder – „Kindeswohl“ klingt halt bloß immer gut als Begründung. Man muss da schon sehr genau aufpassen.
Ich bin einfach generell sensibel bei allem, was einem zu starken Staat den Weg ebnet. Dieses Problem sehe ich hier klar und konkret gegeben. Das ist eine extrem grundsätzliche Frage. Ich bin aus Erfahrung und aus geschichtlicher Bildung nicht staatsgläubig. Ich bin überzeugt, wann immer Lösungen angestrebt werden nach dem Motto „der Staat soll mal durchgreifen“, sind am langen Ende in 99 Prozent der Fälle die gesellschaftlichen Schäden bedeutend größer als der Nutzen.
Diese Anschauung setzt freilich die sehr fundamentale weltanschauliche Akzeptanz voraus, dass es gesellschaftliche Probleme gibt, die wir überhaupt nicht bzw. nicht sinnvoll grundsätzlich (sondern wenn überhaupt dann nur kasuistisch) politisch lösen können (wie z.B. die Existenz dysfunktionaler Familien). Weil diese Grundakzeptanz eine tiefe Anerkenntnis der generellen Begrenztheit menschlicher politischer Handlungsmöglichkeiten voraussetzt, kommt dieser Standpunkt ganz wesentlich aus der christlichen oder genauer gesagt katholischen Soziallehre (meine Basis). Dort wird der „Vorrang der Gesellschaft vor dem Staat“ vertreten. Das bedeutet: „im Zweifelsfall Vorrang der Familie vor dem Staat“.
Innerhalb der katholischen Soziallehre kann dabei der Begriff „Familie“ durchaus unterschiedlich ausgelegt werden. Viele christliche Gruppierungen, die sich dem Petitionsbündnis „Demo für alle“ gegen die Grundgesetzänderung angeschlossen haben, verstehen den Begriff „Familie“ sicherlich ausgeprägt konservativ-christlich. Aber er kann durchaus auch die postmoderne Patchwork-Familie meinen; so verstehen ihn fortschrittlich-liberale Katholiken wie ich – aber bei der Forderung nach einem letzten Primat der Familie über den Staat bleibt es für jeden noch so liberalen Katholiken.
Die SPD, die die Gesetzesänderung prominent unterstützt, steht hingegen typischerweise für das Umgekehrte, nämlich den „Vorrang des Staates“. Man muss allerdings auch sagen, dass diese alten Zuordnungen der Parteien derzeit durchlässiger werden. So rufen z.B. aktuell junge CDUler wie Amthor nach dem starken Staat, was keineswegs unproblematisch der Tradition der christdemokratischen Unionsparteien entspricht. Man muss bei der Zuordnung der Parteien in dieser Frage also inzwischen genauer hinschauen.
In Nordrhein-Westfalen wiederum forderte die AfD zur Unterstützung der Petition von „Demo für alle“ auf. Disqualifiziert sich dieses Bündnis damit als ungeeigneter Koalitionspartner für jemanden wie mich? Antwort: Manchmal kann sinnvolle – und vielleicht die einzig sinnvolle – Politik durchaus darin bestehen, „zusammen“ mit den falschen Leuten die richtigen Ziele zu verfolgen. Ich höre ja auch nicht auf, für den Umweltschutz zu sein, nur weil es immer mehr „Grün-Braune“ gibt. Auch jegliche Koalitionen hätten dann in letzter Konsequenz keine Berechtigungen mehr. In der konkreten Einzelpraxis muss man das alles natürlich sehr differenziert und mit viel Fingerspitzengefühl angehen. Sonst wäre Politik ja ziemlich simpel. Ist sie aber nicht. Auf einer Demo möchte ich neben niemandem von der AfD stehen.
Aber eine Petition ist etwas anderes als eine Demo. Zumal die fragliche E-Petition an den Bundestag keinen Haupt-Petenten auswies. Selbst wenn die ein AfDler gestartet hätte, wüsste das keiner. Hinsichtlich etwaiger zweifelhafter Initiatoren oder Schulterschluss-Partner eines gesellschaftspolitischen Vorstoßes, dem man sich anschließt, gilt in solchen Fällen dann für mich das gute, alte, robuste Prinzip: „Auch ein blindes Huhn findet mal ein Korn!“ Also kann man sich hier getrost auf den Sachgehalt der Frage konzentrieren.
Wir leben derzeit leider in einer tief verunsicherten Gesellschaft. Eine wichtige Säule der Solidität darin ist unsere erfolgreiche Verfassung von 1949 – wichtiger denn je. An ihr irgendetwas zu verändern ohne absolut zwingenden Grund halte ich für gesellschaftspolitisches Hasardieren. Aus meiner Sicht wollen hier ein paar ego-gekränkte Politiker, die sonst nicht viel Spektakuläres bewirkt haben, weil die echten gesellschaftlichen Problemthemen eben nun einmal verdammt kompliziert sind, stattdessen mit viel Knalleffekt einen sachlich ziemlich sinnlosen persönlichen Fußabdruck im Grundgesetz hinterlassen – sorry, dass ich das mal so hart formuliere. Aber das ist ein No-Go, als Spielwiese für politische Egos ist unsere kostbare Verfassung echt nicht da.
Abschließend, wie versprochen, eine weiterführende Anmerkung zu meiner Sicht auf die Besonderheiten des norwegischen „Barnevernet-Problems“:
Die Trennung zwischen Kirche und Staat erfolgte in Norwegen eklatant später als im Rest Europas. Die Norwegische Kirche (Bokmål: Den norske kirke, Nynorsk: Den norske kyrkja) ist die evangelisch-lutherische Volkskirche in Norwegen. Nach einem längeren Reformprozess bildet sie erst seit dem 1. Januar 2017 ein vom norwegischen Staat unabhängiges Rechtssubjekt. 2008 einigte sich das norwegische Parlament auf ein Gesamtpaket zur Reform der Norwegischen Kirche. Das Verhältnis von Staat und Kirche wurde auf eine neue Grundlage gestellt. Die notwendige Verfassungsänderung erfolgte am 21. Mai 2012. Der König ist nicht länger Oberhaupt, er und seine evangelisch-lutherischen Minister bilden nicht länger den Staatskirchenrat (den kirkelige statsråd). Damit entfällt auch das bisherige Quorum, dass mindestens die Hälfte der Regierungsmitglieder der Kirche angehören musste. Statt wie bisher vom Staatskirchenrat ernannt werden die Bischöfe zukünftig in demokratisch legitimierten Wahlen bestimmt. Das Storting (das norwegische Parlament) tritt weiterhin als Gesetzgeber des Kirchengesetzes (kirkeloven) in Erscheinung, lediglich für die inneren Angelegenheiten der Kirche ist es nicht mehr zuständig. Die Norwegische Kirche bewahrt als mit Abstand größte Glaubensgemeinschaft des Landes den Status einer „Volkskirche“. Die Verfassung sichert ihr weiterhin die besondere Unterstützung des Staates zu. Bischöfe, Pröpste und Pastoren blieben bis Ende 2016 dienstrechtlich Staatsbeamte. Die Kirche finanziert sich weiterhin durch staatliche Zuweisungen, nicht etwa durch Mitgliedsbeiträge. (siehe Wikipedia) Diese Informationen sind in folgendem Licht zu betrachten: Die katholische Soziallehre fordert klar den Vorrang der Familie vor dem Staat – Martin Luthers reformatorische politische Theologie hingegen erhob in voller Absicht den jeweiligen Territorialfürsten zum Kirchenoberhaupt, was die vehemente Differenz zwischen Katholiken und Lutheranern in diesem Punkt bereits deutlich macht. Ich persönlich bin fest überzeugt, dass dieser spezifisch „staats-lutherische“ kulturelle Aspekt (der für die meisten heutigen deutschen Protestanten eine veraltete Form der evangelischen Theologie darstellt) hinter der norwegischen „Barnevernet“-Ideologie eine nicht zu unterschätzende Rolle spielt.
Fazit: Unabhängig von allen praktischen Problemen mit der Funktionalität der Jugendämter, die wir auch in Deutschland haben mögen – was die deutsche Gesellschaft in erster Linie braucht, ist der fortgesetzte und erneuerte kulturelle und politische Mut, Eltern die enorme individuelle Verantwortung zuzumuten und zuzutrauen, die sie für das Wohl ihrer Familien zu übernehmen haben. Keine andere weltanschauliche Grundentscheidung ist mit einer echt christlichen Sicht auf die menschliche Gesellschaft vereinbar. Natürlich gibt es auch Familienstrukturen, die dramatisch versagen und daher subsidiäre Interventionen nötig machen. Aber was in Anbetracht dessen zur Unterstützung unserer Jugendämter wirklich erforderlich ist, ist keine pathetisch-poetische Blumigkeitssteigerung von bewährten Verfassungstexten, sondern die simple Bereitschaft der Regierung, eine entsprechende Ausstattung der Jugendschutzbehörden zu budgetieren.